Gaspreis

02. September 2022

Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter, 

bereits seit Monaten steigen die Energiepreise und ein Ende scheint nicht in Sicht. 

Mit dem Erhalt Ihrer Betriebs- und Heizkostenabrechnung für das Jahr 2021 wurden, basierend auf den bestehenden Preissteigerungen, die neuen Vorauszahlungen Ihrer Betriebs- sowie Heizkosten kalkuliert, da bereits zum 1.Juli 2022 die Energiepreise einen erheblichen Anstieg verzeichnet haben. 

Ab Oktober 2022 ist bedingt durch die Gasumlage eine weitere, erhebliche Kostensteigerung neu hinzugekommen. Die Gasumlage ist eine verbrauchsabhängige Sonderumlage. Russland liefert die vereinbarten Gasmengen nicht mehr, sodass nun deutsche Importeure am Weltmarkt für Ersatz sorgen – dies geschieht jedoch zu erheblich höheren Preisen.

Alle Haushalte und Unternehmen, die einen Gasverbrauch aufweisen, müssen einen Betrag von 2,4 Cent pro Kilowattstunde netto zahlen. Der Geltungsbereich der Gasumlage beläuft sich derzeit auf den Zeitraum vom 1.Oktober 2022 bis voraussichtlich 1.April 2024. Eine Anpassung der Gasumlage kann alle 3 Monate, mit einer Ankündigungsfrist von 4-6 Wochen, vollzogen werden – sowohl nach oben als auch nach unten. 

Da auch eine Vielzahl unserer Liegenschaften mit Gas beheizt werden, ist auch die Wohnungsbaugesellschaft von der Gasumlage betroffen. Mit dem bereits ausgehändigten Schreiben  zur „freiwilligen Mehrzahlung der Heizkostenvorauszahlungen“ möchten wir Sie als unsere Mieter und Mieterinnen für die derzeitige Energiepolitik sensibilisieren.